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Rückerstattungsrichtlinien

Rückerstattungsrichtlinien für das Fussballcamp Schaffhausen

1. Rücktritt durch den Teilnehmer

Ein Rücktritt muss schriftlich (per E-Mail oder Post) erfolgen. Für den Zeitpunkt des Rücktritts gilt das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung.

Die Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt wie folgt:

  • Bis 30 Tage vor Campbeginn: 100 % Rückerstattung

  • 29 bis 2 Tage vor Campbeginn: 50 % Rückerstattung

  • Weniger als 2 Tage vor Campbeginn: Keine Rückerstattung

2. Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen

Bei krankheitsbedingter Absage (mit ärztlichem Attest) kann die Teilnahmegebühr anteilig oder vollständig erstattet werden. Alternativ kann ein Gutschein für ein späteres Camp ausgestellt werden. Die Entscheidung erfolgt nach Einzelfallprüfung durch den Veranstalter.

3. Nicht-Erscheinen ohne Abmeldung

Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Camp erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

4. Abbruch während des Camps

Bei vorzeitigem Abbruch durch das Kind oder auf Wunsch der Erziehungsberechtigten ist keine Rückerstattung möglich. Ausnahmen (z. B. bei Verletzung) können kulanzweise geregelt werden.

5. Absage durch den Veranstalter

Sollte das Camp aus organisatorischen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt (z. B. Wetter, behördliche Anordnung) abgesagt werden, wird die Teilnahmegebühr vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

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